AGB

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienappartements Waldmeister20

Inhaltsverzeichnis
§1 Begriffsbestimmungen
§2 Buchung/Buchungsbestätigung
§3 Zahlungsbedingungen
§4 An – und Abreise
§5 Ferienwohnungen
§6 Haustiere
§7 Aufenthalt
§8 Reiserücktritt
§9 Rücktritt durch Vermieter
§10 Haftung des Vermieters
§11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
§11.1 Zugangsdaten
§12 Hausordnung,Allgemeine Rechte und Pflichten
§13 Gerichtsstand

Geltung der AGB

1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Ferienappartements Waldmeister20.Die Leistungen von Waldmeister20 erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§1 Begriffsbestimmungen

1) Der Begriff „Waldmeister20“,“Vermieter“, „wir“,“uns“ oder „unser“ bezieht sich auf Ferienappartements Waldmeister20.
2) Der Begriff „Immobilie“ bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, die zur Vermietung angeboten werden.
3) Der Begriff „Inhalt“bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Informationen oder jede andere Form von Daten.

§ 2 Buchung / Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Website „www.waldmeister20.de“, per E-Mail an “info@waldmeister20.de“ oder telefonisch an 0162/2319501 erfolgen.

Können wir Ihnen ein Appartement im gewünschten Zeitraum zusagen, werden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (Siehe §3 bzw.Rechnung) ist die Buchung rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Anzahlung erhält die Buchung ihre Gültigkeit. Die Zahlungsmodalitäten werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

§ 4 An – und Abreise

Am Anreisetag stehen die Appartements ab 15:00 Uhr oder nach Absprache zur Verfügung. Die Information zur Schlüsselübergabe bekommt der Gast vor der Anreise telefonisch, per WhatsApp oder per E – Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, sollten die
Appartements ausnahmsweise nicht zu 15:00 Uhr bezogen werden können.

Am Abreisetag sind die Appartements bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine spätere Abreise wünscht, erfordert dies eine vorherige Absprache und Bestätigung durch den Vermieter. Eine spätere Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.

Sollte der Gast am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an info@waldmeister20, als gekündigt. Der Vermieter kann dann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete erfolgt nicht.

Eine Rückzahlung der Miete (anteilig) erfolgt ebenfalls nicht, bei verfrühter bzw.vorzeitiger Abreise.

Die Appartements sind am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Geschirr, Gläser, Küchenutensilien sind zu reinigen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank muss beräumt sein.

Ein unsachgemäßes Hinterlassen der Appartements kann zusätzlich in Rechnung gestelltwerden.

§ 5 Appartements

Die Appartements werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand, mit vollständigem Inventar übergeben. Sollte der Gast Mängel bemerken, ist dies zu dokumentieren und der Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für alle, durch ihn verursachten Schäden am und im Mietobjekt. Dazu zählen auch die Kosten für verloren gegangene Schlüssel.

Das Inventar ist pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den Verbleib in den Appartements vorgesehen. Das Verstellen von Möbeln, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Appartements wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und das Mietobjekt ist sofort zu verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt beim Vermieter.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art, ist in Appartement 2 nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt (Buchungsbestätigung). In Appartement 1 sind Haustiere nicht gestattet.
Für die Unterbringung von Tieren wird ein Aufpreis von 5€ pro Tag erhoben. Werden Haustiere ohne Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200€ in Rechnung stellen.

Für Schäden, die durch das Haustier verursacht werden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 7 Aufenthalt

Die Appartements dürfen nur von den, in der Buchung aufgeführten Personen, benutztwerden. Sollten die Appartements von mehr Personen als vereinbart genutzt werden, behält der Vermieter sich vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung oder Überlassung der Appartements an Dritte, ist untersagt.

Der Gast erklärt sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung der Appartements einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB`s bzw. gegen die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Mietzinsen oder eine Entschädigung, besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Eine Stornierung der Reise muss schriftlich erfolgen.Die Stornierungsbedingungen sind auf der Rechnung ausgewiesen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z.B. Unfall, Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise und / oder Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt seitens des Vermieters kann ohne die Einhaltung einer Frist erfolgen.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht, für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes.
Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser – oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt, sind hiermit ausgeschlossen.

§ 11 Gestattung zur Nutzung einer Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinen Ferienappartments einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast, für die Dauer seines Aufenthaltes im Appartement, eineMitbenutzung des WLAN Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.
Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN, ganz, teilweise oder zeitweise weitere Nutzer zuzulassen.
Des Weiteren ist der Vermieter berechtigt, den Zugang des Mieters zum Internet ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken bzw.zu sperren, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde und der Vermieter aufgrund dessen eine Inanspruchnahme fürchten muss, die nicht im zumutbaren und üblichen Aufwand verhindert werden kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren(z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.1

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login undPasswort) dürfen in keinem Fall an Dritte weiter gegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht Zugangscodes zu ändern.

§ 11.2

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr – bis 06:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um Störungen zu vermeiden, sind TV – und Radiogeräte aufZimmerlautstärke zu stellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen der Appartements Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten und im Sommer die Sonnenschirme zu schließen.
(3) In den Appartements gilt ein generelles Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann dem Gast eine Reinigungs – bzw. Renovierungspauschale i.H.v. bis zu 1000€ in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist ausschließlich auf den Terrassen erlaubt.
(4) Es stehen auf dem Grundstück 2 PKW Stellplätze zur Verfügung. Weitere Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Es ist seitens des Gastes dafür Sorge zu tragen, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt der Garage oder des Grundstücks blockieren.
(5) Die Ein – oder Anbringung von Materialien zur Dekoration oder Ähnlichem, ist den Appartements untersagt. Der Gast ist zum Ersatz von Schäden, die durch die Ein – oder Anbringung von Dekoration o.ä. entstehen, verpflichtet.
(6) Der Vermieter hat jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Appartements, insbesondere bei Gefahr im Verzug.Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes, ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalles nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 13 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Stralsund zuständig.

 

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Vermietung (Bianca)
Waldmeisterstraße 20

18546 Saßnitz

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